Beratungstätigkeiten Ihrer Rechtsanwälte für Medizinrecht in Heidelberg

Unsere Beratungstätigkeit konzentriert sich in erster Linie auf das Medizinrecht. Das Medizinrecht bzw. Arztrecht befasst sich vorwiegend mit den nachfolgenden Themen:
  • Recht der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
    • Vertragsarztrecht
    • Vertragszahnarztrecht
    • Recht der sozialen und privaten Pflegeversicherung
  • Recht der medizinischen Behandlung / Arzthaftungsrecht
    • zivilrechtliche Arzthaftung und Schmerzensgeld
    • strafrechtliche Arzthaftung
  • Berufsrecht der Heilberufe und Vergütungsrecht (GOÄ / GOZ)
    • Vertrags- und Gesellschaftsrecht der Heilberufe
    • Praxisgründung
    • Praxisabgabe
    • Praxisübernahme
    • Berufsausübungsgemeinschaft
      • Gemeinschaftspraxis
      • Teilgemeinschaftspraxis
      • Überörtliche Berufsausübungsgemeinschaft
    • Praxisgemeinschaft
    • Medizinisches Versorgungszentrum (MVZ)
    • Kooperationsmodelle zwischen Krankenhäusern und Praxen
  • Krankenhausrecht
  • Dienstrecht und Arbeitsrecht der Heilberufe
  • Heilmittelwerberecht
  • Arzneimittelrecht
  • Medizinprodukterecht
  • Apothekenrecht
Unsere Tätigkeit im Medizinrecht ist geprägt durch die zurückliegenden Gesundheitsreformen und die immer weiter steigende Regelungsdichte in unserem Gesundheitssystem. Diese stetig anwachsende Anzahl an medizinrechtlichen Normen führt dazu, dass sich alle medizinischen Leistungserbringer mit einer ständigen Anpassung an neue rechtliche Entwicklungen bezüglich ihrer Berufsausübung konfrontiert sehen.

Unsere anwaltliche Beratungskompetenz im Arztrecht wird Sie bei der Bewältigung Ihrer Aufgaben im Raum Heidelberg unterstützen. Unsere innovativen und auf jeden Einzelfall zugeschnittenen Lösungsansätze sollen Ihnen helfen, sich im stetigen Wandel, dem unser Gesundheitswesen unterworfen ist, zurechtzufinden und Ihnen ermöglichen, sich auf das Wesentliche zu konzentrieren: die Ausübung Ihres Berufs.