Wir beraten Sie im Medizinrecht und Gesellschaftsrecht in Heidelberg

Professioneller Gemeinschaftspraxisvertrag vom Fachanwalt für Medizinrecht

Besonderes Augenmerk legt unsere anwaltliche Tätigkeit auf die rechtliche Beratung im Rahmen einer Praxisübernahme, der Gründung einer Praxis, Gemeinschaftspraxis bzw. Praxisgemeinschaft oder aber den Einstieg in eine Berufsausübungsgemeinschaft. Auf diesem Gebiet konnten wir schon sehr viele Ärzte und Zahnärzte unterstützen und die zukünftige Entwicklung ihrer Praxis auf eine gesunde juristische Basis stellen. Aber nicht nur die Gemeinschaftspraxis oder die Praxisgemeinschaft als klassische Kooperationsmodelle, sondern auch neue Versorgungsformen, wie das Medizinische Versorgungszentrum (MVZ) und die integrierte Versorgung, oder die Gründung von Dentallaboren sind Teil unseres Beratungsspektrums.

Die Gemeinschaftspraxis ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR). Ihre Rechtsbeziehungen werden in einem Gemeinschaftspraxisvertrag geregelt. Dieser Vertrag bedarf zwar grundsätzlicher keiner Schriftform, jedoch muss er zu Beweiszwecken schriftlich abgefasst sein. Hinzu tritt der Umstand, dass inzwischen von den meisten Zulassungsausschüssen ein schriftlicher Gemeinschaftspraxisvertrag im Verfahren zur Genehmigung der Gemeinschaftspraxis gefordert ist.

Wir raten davon ab, einen Gemeinschaftspraxisvertrag eigenständig und ohne professionelle Hilfe zu erstellen. Der ungeprüfte Rückgriff auf einen Mustervertrag oder sich einen Gemeinschaftspraxisvertrag von einem Kollegen zu besorgen und diesen „abzuschreiben“, empfiehlt sich nicht. Ein Gemeinschaftspraxisvertrag ist ein Vertrag, der auf jede einzelne Praxis und deren Partner maßgeschneidert entsprechend den Gegebenheiten zu entwerfen ist. Jeder Gemeinschaftspraxisvertrag trägt damit eine eigene Handschrift. Ein Mustervertrag allein kann das nicht leisten. Insbesondere spielen die rechtlichen und steuerlichen Aspekte bei der Form der Gründung der Gemeinschaftspraxis und die Regelungen zur Gewinnverteilung und der Auseinandersetzung im Falle der Beendigung der Gemeinschaftspraxis eine übergeordnete Rolle. Einen Mustervertrag zu übernehmen, ohne die entsprechenden, auf die jeweilige Situation angepassten, rechtlichen und steuerlichen Aspekte einzubeziehen, kann sich im Laufe des Bestehens der Gemeinschaftspraxis sehr negativ auf die Zusammenarbeit der beteiligten Partner auswirken.

Gerne beraten wir Sie im Rahmen der Gründung einer Gemeinschaftspraxis oder bezüglich des Beitritts als Juniorpartner in eine bereits bestehende Gemeinschaftspraxis.

Ist Ihnen bereits ein Gemeinschaftspraxisvertrag von Ihrem zukünftigen Kooperationspartner vorgelegt worden, prüfen wir diesen Vertrag gerne für Sie und erörtern mit Ihnen gemeinsam die Vorteile Ihrer geplanten Kooperation, machen Sie zugleich aber auch auf eventuelle Fallstricke aufmerksam.