Der Chefarztvertrag
Der Chefarztvertrag zwischen Medizinrecht und Arbeitsrecht
Der Begriff „Chefarztvertrag“ ist der breiteren Öffentlichkeit sicherlich bekannt. Welchen Inhalt ein Chefarztvertrag indes hat, dürfte weit weniger vertraut sein. Dabei ist der Chefarztvertrag weniger Teil des Medizinrechts denn mehr des Arbeitsrechts. Die detaillierte und zielführende Beratung zu diesem Thema bedarf indes auch einer fundierten Sachkunde im Medizinrecht.Für die Ausgestaltung eines Chefarztvertrages stehen eine Reihe Musterverträge zur Verfügung, so auch von der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Krankenhausträger und Arzt sollten sich im Rahmen ihrer Vertragsverhandlungen jedoch bewusst sein, dass sich Musterverträge immer an den generell bekannten Problemstellungen orientieren und den jeweiligen Einzelfall unberücksichtigt lassen. Eine rechtliche Einzelfallberatung ist unerlässlich.
Für eine unverbindliche Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.
Eingestellt am 23.08.2011 von A. Mayer
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