Medizinrecht in Heidelberg
Aufgrund der hohen Dichte an Kliniken und niedergelassenen Arztpraxen in Heidelberg und in der Metropolregion Rhein-Neckar, insbesondere natürlich aufgrund der Medizinischen Fakultät der Universität Heidelberg, besteht dementsprechend auch ein hoher Beratungsbedarf im Medizinrecht. Dies gilt insbesondere auch für einen unserer Tätigkeitsbereiche im Medizinrecht: das Arzthaftungsrecht.
Wir haben im Rahmen unserer diesbezüglichen Tätigkeit den Anspruch, arzthaftungsrechtliche Streitauseinandersetzungen durch entsprechende Beratung und Vertretung, wenn möglich, bereits vorgerichtlich einer Klärung zuzuführen. Wir setzten Ihre Interessen bezüglich des Arzthaftungsprozesses selbstverständlich auch vor Gericht durch.
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Für eine unverbindliche Beratung zu diesem Thema stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. Nehmen Sie hier Kontakt mit uns auf.
Eingestellt am 25.08.2011 von A. Mayer
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